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VG Leipzig, 02.10.2015 - 6 K 130/13 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung einer Tiefenbegrenzung beim Erschließungsbeitrag
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; …
Auszug aus VG Leipzig, 02.10.2015 - 6 K 130/13
Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Grenze erschlossen sind und bei über die Grenze hinausreichenden Grundstücken hinsichtlich des die Grenze überschreitenden Teils ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (… BVerwG, Urt. v. 1.9.2004 - 9 C 15/03 - Rn. 22; BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 7/13 - Rn. 12 - 15).Doch ergeben sich wesentlichen Unterschiede zu Grundstücken im unbeplanten Innenbereich, sodass auch der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit nicht tangiert ist (… BVerwG, Urt. v. 1.9.2004 - 9 C 15/03 - Rn. 25 - 30; Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 7/13 - Rn. 16).
Indes ist auch bei solchen Grundstücken die bauliche Ausnutzbarkeit ebenso wie bei unbeplanten in den Außenbereich ragenden Grundstücken von der Umgebungsbebauung abhängig ( BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 7/13 - Rn. 17;… anders Driehaus, EAB, 9. Auflage, § 17 Rn. 32 - 35, der nur diesen Bereich als einen Fall für die Anwendung einer Tiefenbegrenzungsregelung sehen will).
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Auszug aus VG Leipzig, 02.10.2015 - 6 K 130/13
Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Grenze erschlossen sind und bei über die Grenze hinausreichenden Grundstücken hinsichtlich des die Grenze überschreitenden Teils ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist ( BVerwG, Urt. v. 1.9.2004 - 9 C 15/03 - Rn. 22;… BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 7/13 - Rn. 12 - 15).Doch ergeben sich wesentlichen Unterschiede zu Grundstücken im unbeplanten Innenbereich, sodass auch der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit nicht tangiert ist ( BVerwG, Urt. v. 1.9.2004 - 9 C 15/03 - Rn. 25 - 30;… Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 7/13 - Rn. 16).
Dass kleinere Grundstücke, die im unbeplanten Bereich vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen, von der dadurch normierten Eingrenzung der an der Verteilung des Erschließungsaufwands teilnehmenden Fläche ausgeschlossen sind, ist folgerichtig und bedarf am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG keiner besonderen Rechtfertigung, weil sie regelmäßig mit ihrer gesamten Fläche am Erschließungsvorteil mit Rücksicht auf ihre bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit Teil haben ( BVerwG, Urt. v. 1.9.2004 - 9 C 15/03 - Rn. 30).
- VGH Bayern, 24.02.2011 - 6 CS 10.2914
Erschließungsbeitragsrecht; Abrechnungsgebiet; Erschließung durch selbständige …
Auszug aus VG Leipzig, 02.10.2015 - 6 K 130/13
Geräteschuppen, Gartenlauben oder Gartenhäusern fehlt das städtebauliche Gewicht, um der näheren Umgebung ein bestimmtes Gepräge zu verleihen (…Driehaus, EAB, 9. Auflage, § 17 Rn. 39; VGH München, Beschl. v. 24.2.2011 - 6 CS 10.2914 - [...] Rn. 14).